Gürtelrose (Herpes zoster): Diagnose
Bei einer Gürtelrose (Herpes zoster) ergibt sich die Diagnose aus der Befragung des Betroffenen zur Krankheitsgeschichte (Anamnese) sowie anhand der typischen Symptome: brennende Schmerzen und Bläschen auf der Haut in bestimmten Körperregionen.
Nur in Einzelfällen ist zur Diagnose der Gürtelrose ein Nachweis des Erregers – des Varicella-Zoster-Virus (VZV) – erforderlich. Der Erregernachweis ist etwa dann nötig, wenn die Symptome nicht eindeutig auf eine Gürtelrose hinweisen. Oder auch wenn bei den Betroffenen gleichzeitig eine Immunschwäche, eine Erkrankung des Zentralnervensystems (ZNS: Gehirn und Rückenmark) oder eine Lungenentzündung vorliegt.
Zur Diagnose der Gürtelrose können auch eine Blutuntersuchung und eine Untersuchung der Hirnflüssigkeit (Liquor) erfolgen: Bei einer Infektion mit dem Varicella-Zoster-Virus bilden sich im menschlichen Körper sogenannte Antikörper gegen das Virus. Diese erhöhte Antikörperzahl ist im Blut feststellbar. In der Hirnflüssigkeit ist eine leichte Zunahme der Zellzahl und des Eiweißgehalts nachweisbar. Diese Untersuchung ist bei unkomplizierten Verläufen nicht notwendig. Treten jedoch Symptome wie Bewusstseinsstörungen oder Lähmungen auf, kann dies auf einen Gehirn- oder Rückenmarksbefall hinweisen – dann ist eine Untersuchung der Hirnflüssigkeit empfehlenswert.
Da die Gürtelrose häufig bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem auftritt, ist es außerdem ratsam, die Betroffenen bei der Diagnose auf Grund- und Begleiterkrankungen zu untersuchen.